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Testament

Obwohl das Erbrecht in seinen Grundzügen über 100 Jahre alt ist, bestehen oft falsche Vorstellungen über die gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsansprüche. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor einem Erbfall zu prüfen, ob die vom Gesetz vorgesehenen Folgen auch gewollt sind. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können unerwünschte Folgen und mögliche Streitereien vermieden werden. Bei der Prüfung Ihrer persönlichen Situation und bei der rechtswirksamen Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags stehe ich Ihnen mit meiner Kompetenz und langjährigen Erfahrung zur Verfügung.